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Hausordnung

Grundsätzliches

Sämtliche Veranstaltungen unterliegen den Bestimmungen des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes, den Bestimmungen des Betriebsstättengenehmigungsbescheides und sämtlichen Geschäftsbedingungen der Messe Wieselburg GmbH, in der jeweils gültigen Fassung. Mit Betreten des Messegeländes unterwerfen sich sämtliche Personen den Bestimmungen dieser Hausordnung.

Die Benutzung des Veranstaltungsgeländes inklusive Freigelände geschieht auf eigene Gefahr. Die Messe Wieselburg GmbH übernimmt keinerlei Haftung.

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Ordnungsmaßnahmen

Am Veranstaltungsgelände inklusive Freigelände hat die Messe Wieselburg GmbH das Hausrecht. Den Anordnungen der Mitarbeitenden sowie des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Personen, welche die Ruhe und Ordnung stören, können vom Gelände verwiesen werden. Offensichtlich alkoholisierten und unter Drogen stehenden Personen wird der Zutritt verweigert bzw. können diese jederzeit vom Gelände verwiesen werden. Eine Rückerstattung für gegebenenfalls gelöste Eintrittskarten findet in diesem Fall nicht statt.

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Zutrittsregelung, Gegenstände

Außerhalb der Öffnungszeiten haben Besuchende keinen Zutritt. Die Messe Wieselburg GmbH hat das Recht, Personenkontrollen, speziell bei Mitnahme von Rucksäcken und größeren Taschen, durch-zuführen und gefährliche Gegenstände abzunehmen. Generell untersagt sind: Waffen und ähnliche Gegenstände, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind. 

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Eingängen oder Kassen.

Ausstellungsstände dürfen nur in Anwesenheit des Standpersonals betreten werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen. Das Betreten abgesperrter Räume oder Flächen ist nur den dazu berechtigten Personen gestattet.

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Fahrzeug- und Flugverkehr

Auf dem Messegelände gelten die Vorschriften der StVO. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.

Die Weisungen des Messepersonals und des jeweiligen Veranstalters betreffend die Regelung des Verkehrs, insbesondere das Halten und Parken, sind zu befolgen.

Verwendung von Drohen od. ähnlichen Flugobjekten – ausschließlich mit Zustimmung der Messeleitung.

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Abfall / Reinigung

Papier und sonstige Abfälle dürfen nicht auf den Fußboden geworfen werden, sondern müssen in den hierfür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Allgemein zugängliche Flächen und Verkehrswege werden vor und nach einer Veranstaltung gereinigt. Sanitäre Einrichtungen im Veranstaltungsbereich werden nach Reinigungsplan bzw. nach erhöhtem Bedarf gereinigt.

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Hunde und andere Tiere

Die Mitnahme von Hunden (und anderen Tieren) wird je nach den Hygienevorschriften der jeweiligen Veranstaltung geregelt. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch über die geltende Bestimmung. 

Sonderbestimmungen Hunde

Ausgenommen sind Blindenführ- und Partnerhunde für beeinträchtigte Menschen. Der Hundehalter muss beim Zutritt einen Behindertenausweis bzw. -pass und den Nachweis über die vorliegende Qualifikation des Hundes vorweisen. Für die Blindenführ- und Partnerhunde gilt während des gesamten Aufenthaltes Leinen- und Maulkorbpflicht.

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Rauchverbot

Das Rauchen, welches auch E-Zigaretten umfasst, in den Messehallen und ggf. Zelten ist verboten. Raucherzonen sind ggf. mit entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet.

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Fotografieren & Filmen

Film-, Video- und Tonaufnahmen sowie das Fotografieren sind nur mit einer schriftlichen, auf Namen lautenden Bewilligung des Veranstalters gestattet. Aus Sicherheitsgründen darf Blitzlicht jeder Art während Veranstaltungen nur dann verwendet werden, wenn dadurch keine Gefahr für Besucher, Teilnehmer bzw. Mitwirkende entstehen kann.

Der Besucher bzw. Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter am Gelände der Messe Wieselburg GmbH Film- und Fotoaufnahmen - auch der Besucher bzw. Teilnehmer - anfertigt und erteilt die Zustimmung, dass diese Aufnahmen vom Veranstalter bearbeitet, veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Die Besucher willigen in die Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Foto-, Film- und Fernsehaufzeichnungen ein, die von der Messe Wieselburg GmbH, dem Veranstalter oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung aufgenommen werden. Dies gilt auch für erteilte Drehgenehmigungen an Fernsehsender oder Produktionsfirmen und deren jeweiligen Verbreitungswege. Für Verletzungen gegen die DSGVO durch Dritte (insbesondere Besucher, beauftragte Partnerfirmen) bei der Veranstaltung wird von Messe Wieselburg GmbH nicht gehaftet. Das Recht auf das eigene Bild bleibt unangetastet. Sollte der Besucher bzw. Teilnehmer dies nicht wünschen, hat er die Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich zu untersagen.

Datenschutzhinweis:

Im Rahmen dieser Veranstaltung können durch die oder im Auftrag der Messe Wieselburg GmbH Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Sie abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der Messe Wieselburg GmbH veröffentlicht werden.

Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.messewieselburg.at/datenschutz

Sollten Sie dazu Fragen haben stehen wir Ihnen gerne unter marketing@messewieselburg.at zur Verfügung.

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Werbung, politische Betätigung, Versammlung

Werbung ist generell nur mit Zustimmung der Messe Wieselburg GmbH zulässig. Dies gilt auch für politische Parteien.  Versammlungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Messe Wieselburg GmbH zulässig. Das Affichieren von Plakaten oder ähnlichen Werbemitteln sowie deren Verteilung ist verboten. Bei Zuwiderhandeln wird dem Medieninhaber eine Gebühr von € 500,- exkl. MwSt. pro Tag sowie die für die Beseitigung entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

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Videoüberwachung

Das Gelände wird videoüberwacht. Die Videoaufnahmen werden nach maximal 72 Stunden gelöscht und dienen zum Schutz des überwachten Objekts oder Person vor gefährlichen Angriffen.

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Haftung

Jeder Besuchende ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch sein fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten entsteht. Die Behebung eines Schadens oder einer Verschmutzung ist auf eigene Kosten zu veranlassen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist der Schaden nicht beseitigt, kann die Messe Wieselburg GmbH den Auftrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands geben und dem Schädigenden die Kosten vorschreiben.

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Nichteinhaltung der Hausordnung

Die Nichteinhaltung der Hausordnung zieht einen Verweis vom Messegelände nach sich.

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Erreichbarkeit

Unter der Nummer 07416 / 502 erreichen Sie unser Messebüro.

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Fundgegenstände

Am Messegelände aufgefundene Gegenstände werden nach der Veranstaltung im Messebüro gesammelt und nach 14 Tagen bei Nicht-Abholung an die Standgemeinde Wieselburg überstellt.

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